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   BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03   

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https://dejure.org/2004,11264
BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03 (https://dejure.org/2004,11264)
BVerfG, Entscheidung vom 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03 (https://dejure.org/2004,11264)
BVerfG, Entscheidung vom 08. April 2004 - 2 BvR 2224/03 (https://dejure.org/2004,11264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Tatverdacht als Eingriffsanlass für Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren; Anforderungen an einen Tatverdacht; Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses; Überprüfbarkeit der richterlichen Entscheidung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StPO § 94 Abs. 2; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 102; ; StPO § 103; ; StPO § 105 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 94 Abs. 2
    Begriff des Anfangsverdachts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03
    Zwar kann längerer Zeitablauf dazu führen, dass die Vollziehung der Maßnahme nicht mehr durch eine richterliche Gestattung gedeckt ist; denn mit fortschreitendem Zeitablauf entfernt sich die tatsächliche Entscheidungsgrundlage von dem Entscheidungsinhalt, den der Richter verantwortet (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

    Wie lange deshalb ein richterlicher Beschluss die Durchführung der Maßnahme trägt, richtet sich nach der Art des Tatverdachts, der Schwierigkeit der Ermittlungen, ferner nach der Dauerhaftigkeit der tatsächlichen Grundlagen für die Beurteilung der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit der Durchsuchung (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

    Spätestens nach Ablauf eines halben Jahres ist davon auszugehen, dass die richterliche Prüfung nicht mehr die rechtlichen Grundlagen einer beabsichtigten Durchsuchung gewährleistet und die richterliche Anordnung nicht mehr den Rahmen, die Grenzen und den Zweck der Durchsuchung im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes zu sichern vermag (BVerfGE 96, 44 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03
    Diesen Verdacht hat der für die vorherige Gestattung des behördlichen Eingriffs oder dessen nachträgliche Kontrolle zuständige Richter eigenverantwortlich zu prüfen und dabei die Interessen des Betroffenen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03
    Ob in jeder Hinsicht eine zutreffende Gewichtung vorgenommen wurde oder ob eine andere Beurteilung näher gelegen hätte, unterfällt nicht seiner Entscheidung (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03
    Ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfach-rechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 und stRspr).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03
    Der Anfangsverdacht als Eingriffsvoraussetzung im Sinne des § 94 Abs. 2 StPO muss eine Tatsachengrundlage haben, aus der sich die Möglichkeit der Tatbegehung durch den Beschuldigten ergibt, ohne dass es auf eine erhöhte Wahrscheinlichkeit ankommt; eine bloße Vermutung würde nicht ausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03
    Dem Bundesverfassungsgericht soll ein bereits eingehend geprüftes Tatsachenmaterial vorgelegt und die Fallanschauung der Fachgerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 86, 382 ).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03
    Der Beschwerdeführer hat nicht substantiiert vorgetragen, ob und in welchem Umfang er dem hierzu berufenen Landgericht die Vorprüfung des mit der Verfassungsbeschwerde vorgetragenen Beschwerdepunkts ermöglicht hat (vgl. BVerfGE 77, 381 ).
  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, dass ein Beschwerdeführer - über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus - auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, die eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen versprechen (vgl. BVerfGE 95, 163 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03
    Der Anfangsverdacht als Eingriffsvoraussetzung im Sinne des § 94 Abs. 2 StPO muss eine Tatsachengrundlage haben, aus der sich die Möglichkeit der Tatbegehung durch den Beschuldigten ergibt, ohne dass es auf eine erhöhte Wahrscheinlichkeit ankommt; eine bloße Vermutung würde nicht ausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).
  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03
    Sie kann entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO durch nachträgliche Anrufung des Gerichts beanstandet werden (vgl. BGHSt 45, 183 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 S 2679/19

    Anordnung der Durchsuchung von Räumen in einem vereinsrechtlichen

    Besteht ein solcher Mitgewahrsam, ist die Durchsuchung bereits dann rechtmäßig, wenn die Voraussetzungen der Vorschriften über die Durchsuchung beim Vereinsmitglied (Satz 2 des § 4 Abs. 4 VereinsG) erfüllt sind (vgl. zu §§ 102 f. StPO BVerfG, Beschl. v. 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03 - juris; OVG NRW, Beschl. v. 22.03.2017 - 3d 296/17.O - juris, auch für das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren; BGH, Beschl. v. 08.04.1998 - StB 5/98 - juris Urt. v. 15.10.1985, a.a.O.).
  • BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14

    Durchsuchung von Wohnung und Geschäftsräumen (Wohnungsgrundrecht; Bezeichnung des

    Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Auffassung in der Literatur muss der Betroffene, der sich gegen die Art und Weise der Durchsuchung wehren will, dies durch die Stellung eines Antrags entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO beim Amtsgericht tun (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2007 - 2 BvR 1681/07 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. April 2004 - 2 BvR 2224/03 -, juris, Rn. 5).
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